Nachrüstung von Kleinkläranlagen

 

Alle Kleinkläranlagen müssen nach geltendem Recht mit einer biologischen Reinigungsstufe betrieben werden, keineswegs ist das immer mit einem Neubau verbunden.  

 

Wir prüfen ob ihre vorhandene Anlage bzw. ihr  Behälter zu einer vollbiologischen Kleinkläranlage nachgerüstet werden kann. Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit uns. Unsere Monteure werden sich Ihre Anlage vor Ort ansehen und mit Ihnen die Möglichkeiten einer Nachrüstung besprechen. 

 

Sofern geeignete Voraussetzungen vorliegen unterbreiten wir Ihnen gern ein unverbindliches Angebot für die Nachrüstung ihrer Anlage.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kontakt

Tel.: 03521 / 463 - 120

mut-gmbh@t-online.de