Wasserrechtliche Erlaubnis

 

Das Einleiten von gereinigtem Abwasser aus Kleinkläranlagen in Gewässer, den Untergrund oder Teilortskanalisationen ist nach Wasserrecht erlaubnispflichtig. Der Antrag wird bei der zuständigen Gemeinde oder der Unteren Wasserbehörde (Landratsamt) gestellt. Bei einer Auftragserteilung für die Lieferung/Nachrüstung einer Kleinkläranlage unterstützen wir sie kostenfrei bei der Erstellung der Antragsunterlagen.

 

Kontakt

Tel.: 03521 / 463 - 120

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